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Автор Тема: Шталаг 320, Луга Ленинградской обл.  (Прочитано 2587 раз)

nestor

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Шталаг 320, Луга Ленинградской обл.
« : 23 Февраля 2012, 03:21:54 »
Polizeibataillon 65 - Taten und Tatorte

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Am 26. Mai 1941 wurde das Bataillon nach Heilsberg/Ostpreußen verlegt. Von hier rückte es am 2 2. Juni 1941 im Verbände der 285. Sicherungsdivision über Tilsit hinter der kämpfenden Truppe im Nordabschnitt der Ostfront in die Sowjetunion ein mit dem Einsatzbefehl, das rückwärtige Heeresgebiet zu sichern und von versprengten sowjetischen Einheiten und Soldaten zu "säubern". Nach Einnahme der Stadt Kowno (Kaunas) bezogen der Bataillonsstab, die 1. und 2. Kompanie des Bataillons etwa am 26. Juni 1941 in Kowno, die 3. Kompanie in Schaulen (Siauliai) Quartier. In Kowno sahen Angehörige des Bataillons Massenerschießungen jüdischer Männer, Frauen und Kinder in der am Stadtrand liegenden Zitadelle, die von litauischer "Heimwehr" durchgeführt wurden. Bei dem Einsatz im Baltikum sollen auch Teile des Bataillons und einzelne Bataillonsangehörige an Massenexekutionen und Einzelerschießungen von Juden, anderen sowjetischen Zivilpersonen und sowjetischen Kriegsgefangenen unmittelbar beteiligt gewesen sein.
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Nach kurzem Aufenthalt in Kowno und Schaulen, wo den Einheiten des Bataillons Objektschutz- und Bewachungsaufgaben übertagen worden waren, wurde das Bataillon über Rositten (Rezekne) und Pleskau (Pskow) nach Luga in Marsch gesetzt. Hier erhielt es Befehl, das Winterquartier aufzubauen und zu beziehen. Auch in Pleskau und Luga sollen Angehörige des Bataillons an Massenexekutionen von Juden teilgenommen und Erschießungen einzelner Juden, anderer sowjetischer Zivilpersonen und Kriegsgefangenen durchgeführt haben.
Polizeibataillon 65 "Cholm"

Von Luga aus kamen die Kampf-Kompanien des Bataillons unter Führung des stellvertretenden Bataillonskommandeurs, Hauptmann Walter Grundmann, Mitte Januar 1942 im Verbände der Kampfgruppe "Scherer" zum Fronteinsatz bei den Abwehrkämpfen im Räume Cholm (Nordrußland), während die nicht zur kämpfenden Truppe gehörigen Teile des Bataillons, nämlich Bataillonsstab, Tross und Kfz-Staffel, in Luga verblieben. Grundmann war sonst Chef der 1. Kompanie.
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Liste der Taten und Tatorte:

A. Taten in der Sowjetunion
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5.Erschießung von neun sowjetischen, der Zusammenarbeit mit Partisanen verdächtigen Frauen und drei sowjetischen Partisanen auf dem Vormarsch des Bataillons im Baltikum im Sommer 1941
6.Erschießung eines verletzten sowjetischen Kriegsgefangenen auf dem Vormarsch des Bataillons im Baltikum im Sommer 1941
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10.Tötung eines sowjetischen Kriegsgefangenen in Iwanowskaja im Herbst 1941
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12.Erschießung mehrerer sowjetischer Kriegsgefangener in Luga in der Zeit von September 1941 bis Januar 1942
13.Erschießung eines jüdischen sowjetischen Kriegsgefangenen in Luga im Spätherbst 1941
14.Erschießung eines sowjetischen Kriegsgefangenen in Pljussa bei Luga im Spätherbst 1941
15.Erschießung einer partisanenverdächtigen sowjetischen Frau und eines partisanenverdächtigen Mannes in Nikolajewo bei Luga im Spätherbst 1941
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18.Erschießung von zwei oder drei sowjetischen Staatsangehörigen, wahrscheinlich Kriegsgefangenen in einem Wald bei Luga im Winter 1941/42
19.Erhängung eines sowjetischen Mädchens in Cholm im Frühjahr 1942
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Erhängung eines sowjetischen Mädchens in Cholm

Während des Einsatzes des Bataillons im Raum Cholm von Januar bis Mai 1942 befand sich der Bataillonsgefechtsstand im Keller des "Roten Hauses" in Cholm. Dort wurde ein etwa 18jähriges Mädchen festgehalten. Bataillonskommandeur Walter Grundmann ließ eines Tages eine "Gerichtsverhandlung" durchführen, weil das Mädchen gesagt habe: "Viele deutsche Mütter werden weinen." Laut Abschlussvermerk habe "Grundmann das Mädchen auf einen Stuhl gestellt, es geschlagen und ihm die Unterwäsche heruntergezogen". Danach fasste er dem Mädchen an das Geschlechtsteil und machte dabei die für die anwesenden Bataillonsangehörigen bestimmte Bemerkung, dass Spioninnen dort oft Nachrichten zu verbergen pflegten. Er befahl den Anwesenden, ihre Stahlhelme aufzusetzen und verkündete das Urteil: "Im Namen des Führers verurteile ich Dich zum Tode durch den Strang." Anschließend gab er dem zufällig anwesenden, sich zunächst weigernden Bernhard R. den Befehl, das Mädchen im Türrahmen des Kellers zu erhängen. Erst nach energischer Wiederholung des Befehls habe R. den Befehl ausgeführt. Weil er sich zu ungeschickt anstellte und die Erhängungsprozedur nicht sofort zum Tod des Mädchens führte, habe sich Walter Grundmann an die Beine des Mädchens gehängt und so dessen Tod herbeigeführt.
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Andreas Jordan, Oktober 2007

http://www.gelsenzentrum.de/polizeibatallion_65.htm
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